Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma KINDL OHG für den kaufmännischen Verkehr
I. Allgemeines
(1) Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
(2) Ausnahmen zu den Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn darauf hingewiesen wird, dass Abweichungen zulässig sind oder diese schriftlich vereinbart wurden.
II. Angebote und Preise
(1) Unsere Angebote gelten eine Woche ab Abgabe des Angebots. Dabei verstehen sich alle unsere Preise ab Lager, Wolfsberg 12, in D-84307 Eggenfelden, zzgl. Transportkosten, Umsatzsteuer, Zoll und anderer Kosten, die zwischen Vertragsabschluss und vertragsgemäßer Übergabe der Ware anfallen.
(2) Preisanpassungen sind zulässig, sofern in der Zeit zwischen dem Abschluss des Vertrages und der Lieferung Kostensteigerungen, insbesondere Energie, Personal und Materialkosten, eintreten.
III. Mustersendungen
(1) Als Muster gelten ausschließlich Handform-Muster, die per Paket versendet werden können.
(2) Mustersendungen von bis zu vier Musterstücken sind für den Besteller kostenlos. Bei größeren Mustersendungen behält sich KINDL OHG vor, diese zzgl. Transportkosten zu verrechnen.
(3) Bei allen Mustern sind die Materialeigenschaften gem. VIII. zu beachten.
IV. Katalogsendungen
(1) Bestellt der Kunde mehr als einen Katalog, behält sich KINDL OHG vor, diesen zzgl. Transportkosten zu verrechnen.
(2) Der Kunde hat zu beachten, dass Abbildungen in der Farbgebung vom aktuellen Naturstein abweichen können.
V. Transport
(1) Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden. Eine Transportversicherung ist grundsätzlich möglich, allerdings ist diese vom Kunden zu tragen. Mit der Auslieferung der Waren an den Spediteur/Frachtführer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über.
(2) Die vereinbarte Anlieferung setzt die Erreichbarkeit des Zielortes auch mit schweren Lkws (bis zu 40 t) voraus. Der Kunde hat sich um die Entladung des Lkws zu kümmern, wobei eine Verletzung seiner Mitwirkungspflicht KINDL OHG dazu berechtigt, den insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Aufwendungen ersetzt zu verlangen.
VI. Verpackung
Die für die Verpackung anfallenden Kosten trägt KINDL OHG, wobei Euro-Paletten / Betonstein-Paletten hier ausgenommen sind. Die Entsorgung der kostenlosen Verpackung liegt beim Kunden.
VII. Lieferzeit
(1) Leistungshindernisse aus Gründen höherer Gewalt und solche, die unvorhersehbar waren und von KINDL OHG nicht zu vertreten, aber nur durch unzumutbare Aufwendungen zu beseitigen sind, wie Rohstoffmangel, berechtigen uns von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung zurückzutreten.
(2) Andere Leistungsstörungen, wie Streik, Aussperrung oder die nicht rechtzeitige Belieferung durch Zulieferer, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
(3) Der Kunde kann hieraus keine Schadensersatzansprüche gegen KINDL OHG geltend machen. Bei Lagerware gilt dies bei einer verspäteten Lieferung bis 14 Tage. Eventuelle Schadensersatzansprüche gegen Dritte aus Leistungshindernissen oder Leistungsverzögerungen werden hiermit an den Auftraggeber abgetreten.
VIII. Material
(1) Alle angebotenen Natursteine können Farb-, Struktur- bzw. Höhendifferenzen sowie Abplatzungen an den Kanten von mehreren Millimetern aufweisen. Diese Abweichungen stellen keine Mängel dar. Gewährt KINDL OHG dennoch eine Nacherfüllung, hat der Kunde die Transportkosten für Abholung und Neulieferung zu tragen.
(2) Bei als frostsicher zertifizierten Materialien kann es dennoch zu Abplatzungen kommen. Ein Recht auf Nacherfüllung wird hierfür nicht gewährt.
(3) Eine Naturstein-Palette kann bis zu 10% Ausschuss enthalten.
(4) Höhendifferenzen / Maßtoleranzen sind bei allen Natursteinen (insbesondere Mauern) produktionstechnisch unvermeidbar. Hierfür kann keine Garantie gegeben werden und keine Gewährleistung auf Nacherfüllung eingeräumt werden.
(5) Ausblühungen, Verfärbungen, Flecken, Oxidation (=Rostentwicklung) tritt oft bei falschem Unterbau auf. Bei fachgerechter Verlegung treten i.d.R. keine Probleme auf. Sollte sich eine derartige Veränderung am Stein entwickeln, können spezielle Reiniger dafür Abhilfe schaffen. Diese können kostenpflichtig erworben werden.
(6) Naturstein wird für Salzwasser- und Chlorpools verwendet. Es kann allerdings keine Gewährleistung bei Poolplatten gegeben werden, bzw. für Material, das direkt im Pool verwendet wird. Allgemein sind immer wieder Naturstein-Poolplatten als Einfassung für diese Pools verwendet worden, allerdings immer auf eigene Gefahr.
(7) Sonderanfertigungen: eine Rückgabe, nach korrekter Erfüllung durch die KINDL OHG, ist nicht möglich. Ein Storno während der Produktionszeit ist nicht möglich. Storno wegen zu langer Lieferzeit ist nicht möglich (siehe auch XI.). Eine Reklamation ist nur berechtigt, wenn offensichtlich falsch produziert wurde (siehe auch IX.).
IX. Sachmängel
(1) Dem Kunden obliegt es, die gelieferte Ware nach Erhalt sofort zu untersuchen. Bei offensichtlichen Mängeln, wie Falschlieferung und Unvollständigkeit, erfolgt eine Nacherfüllung durch KINDL OHG nur, wenn der Mangel innerhalb von drei Tagen gerügt und durch Fotos belegt wird.
(2) Dies gilt nicht, wenn die mangelhafte Ware bereits vom Kunden verarbeitet worden ist oder der Mangel von KINDL OHG nicht zu vertreten ist.
X. Rückgabe
(1) Nur mit Zustimmung von KINDL OHG sind Rückgaben gegen Gutschrift gewährleistet. Die Waren müssen dabei einwandfrei und allgemein verwendbar sein und dem Auslieferungszustand entsprechen. Eine Bearbeitungspauschale von 60% behält sich KINDL OHG ein. Lavatuff ist dabei generell von der Rückgabe ausgeschlossen.
XI. Containerlieferung
(1) KINDL OHG stellt eine Gesamtrechnung (Order + Vollfüllware + Frachtkosten + Transportversicherung) an den Kunden, sobald der Container gemäß der Order gefüllt und an Bord des Schiffes steht. Dieser Betrag ist sofort zur Zahlung fällig. Zahlungsverspätungen verursachen Stehzeit-Kosten im Hafen von mehreren Hundert Euro pro Tag. Die Kosten hat der Kunde zu tragen. Der Preis für eine Containerlieferung versteht sich für einen 20-Fuß-Container ohne Mehrwertsteuer zzgl. FOB (Free On Board)-Kosten Abgangshafen. Ein 20-Fuß-Container beinhaltet ca. 360 m² Natursteinplatten, 3 cm stark.
(2) Die Lieferung erfolgt per Spedition, die Frachtkosten werden an den Kunden verrechnet, ebenso die Transportversicherung. Die Lieferzeit beträgt ca. ein bis drei Monate.
(3) Die Entladung des Containers liegt beim Kunden. Dieser hat max. zwei Stunden Zeit dafür. Ferner werden Entladerampe und Gabelstapler benötigt. Der Container ist besenrein zurückzugeben, da ansonsten Reinigungskosten für den Kunden anfallen. Gegen Aufpreis kann KINDL OHG für den Kunden entladen und per LKW liefern. Die dafür anfallenden Fracht- und Arbeitskosten hat der Kunde zu tragen.
(4) Die jeweils aktuelle Containerpreisliste verhindert die Gültigkeit aller vorhergehenden.
(5) Die Lieferzeiten schwanken stark, aufgrund Abhängigkeit von Seefracht, Speditionen, Bahn, Zoll etc. Von stetigen Rückfragen bittet KINDL OHG Abstand zu nehmen. Die Lieferzeit-Ankunft ist stets vorbehaltlich und circa anzusehen.
XII. Kosten für Beratungen und Planung
Kosten für Beratungen und Planungen, die von KINDL OHG durchgeführt werden, hat der Kunde zu tragen, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Diese Planungskosten werden nicht bei Auftrag gutgeschrieben.
XIII. Zahlungsbedingungen
Ist nichts anderes vereinbart, gilt 7 Tage netto. Großhandelskunden zahlen bei der Erstbestellung im Voraus abzüglich 2 % Vorauszahlungsrabatt, außer es ist anders vereinbart worden. Andere, mögliche Rabatte müssen mit KINDL OHG vereinbart werden.
XIV. Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von KINDL OHG. Bei Zahlungsverzug durch den Kunden ist KINDL OHG zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
(2) Wird Vorbehaltsware vom Kunden weiterverarbeitet, so wird KINDL OHG im Verhältnis des Wertes Miteigentümer am Gesamtprodukt.
XV. Sonstiges
(1) Zur Oberflächenversiegelung empfiehlt die KINDL OHG eine Behandlung mit Grundschutz W. Bei Epoxidharzverfugungen sind kleine Spannungsrisse möglich, das ist bauartbedingt und kein Mangel.
(2) Bei Pflanzen und begrünten Flächen kann eine Garantie nur in Verbindung mit einem Pflegeauftrag übernommen werden. Mediterrane Pflanzen sind bedingt frostbeständig (bzw. ist ein Winterschutz erforderlich) und haben daher keine Garantie.
(3) Für vorhandenen Kiesunterbau kann keine Gewährleistung übernommen werden.
(4) Die KINDL OHG erstellt keinen Rasen, sondern begrünte Flächen.
(5) Poolbau: Eine Algenbildung bzw. Biofilm ist nicht auszuschließen und ist kein Reklamationsgrund.
XVI. Internationaler Warenverkauf
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
XVII. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird für alle Ansprüche aus Verträgen, denen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, D-84307 Eggenfelden, vereinbart.
XVIII. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der anderen Bedingungen nicht berührt.
Stand: 02.2023 /// 07.2026